ImpressumMiriam Saile ©2023
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Solidarität in der EU

Die Solidarität der Mitgliedsstaaten der EU wird vor allem in schweren Zeiten sichtbar. So wurde beispielsweise während der Corona-Pandemie medizinische Hilfsgüter verteilt, PatientInnen anderer Staaten aufgenommen und bei der Rückholung von EU-BürgerInnen unterstützt.

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Beistand bei einem Angriff

Wenn ein Land der Europäischen Union angegriffen wird, sind nach der Beistandsklausel der EU alle Mitgliedsländer zur Unterstützung verpflichtet. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie in den Krieg eintreten müssen. Wie die EU-Staaten ein Land unterstützen, bleibt ihnen selbst überlassen. Dies unterscheidet sich maßgeblich von der Beistandsklausel der NATO.